Produktinformationen
Laubengangtüren / Aussentüren
Definition Laubengang
Bei Apartmenthäusern oder großen Wohngebäuden ist der Laubengang ein offener, überdachter Zugang, bei dem die Wohnungseingänge meist Tür an Tür liegen. Es handelt sich hierbei um ein horizontales Erschließungselement, welches oftmals auch als Galerie bezeichnet wird. Vertikal werden die Ebenen meistens mit einem, ebenfalls offenem, Treppenturm erschlossen.
Laubengangtüren
Laubengangtüren sind Aussentüren, die in den meisten Fällen direkt in einen Wohnraum, also ohne Diele oder Vorflur, führen. Deshalb werden an diese Türen oft erhöhte Schallschutzanforderungen gegenüber normalen Haustüren gestellt. Die Schallanforderungen bei Laubengangtüren betragen meistens Rw´P 42 dB. Im Bereich Einbruchschutz und Wärmedämmung sind diese Türen mit Haustüren vergleichbar.
Dadurch, dass diese Türen unter einem Vordach eingesetzt werden, ist bei Laubengangtüren nicht unbedingt mit Schlagregen und dauernder Sonnenseinstrahlung auf der Tür zu rechnen.
Laubengangtüren sind Aussentüren und deshalb CE Kennzeichnungspflichtig nach der Produktnorm DIN EN 14351-1
Aussentüren mit Brandschutz
Aussentüren mit Brandschutz fallen unter die Produktnorm DIN EN 16034 "Türen und Tore - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer und Rauchschutz"
Sie werden entsprechend der Norm EN 13501-2 klassifiziert.
Anders als bei Innentüren ist für Aussentüren keine "allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" (abZ) für Feuerschutztüren und kein "allgemein bauaufscihtliches Prüfzeugnis" (abP) für Rauchschutztüren nötig.
Aussentüren mit Brandschutzanforderung erhalten eine CE Kennzeichnung. Die Eigenschaften sind auf der Leistungserklärung (document of performance "DOP") zu dokumentieren.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Kapitel 2.1.7


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