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Vollwandige Türen
Der Begriff "Vollwandige Tür" ist nicht näher in einer Norm definiert. In verschiedenen Landesbauordnungen wird hier eine Türkonstruktion ohne Hohlräume, aus mind. 40 mm dickem Vollholz oder Holzwerkstoff, definiert. Zusätzlich muss eine 3-seitig umlaufende Dichtung vorhanden sein. Röhrenspantüren oder Wabeneinlagen gelten nicht als "Vollwandig".
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